Allgemeine Geschäftsbedingungen der acardo group AG für Partnerunternehmen

Köln, 05.03.2013

Die acardo group AG, Am Kai 2-6, 44263 Dortmund (nachfolgend COUPIES) ist Betreiber des Dienstes COUPIES (www.coupies.de), der Plattform für mobile Coupons. Auf COUPIES können werbende Unternehmen (nachfolgend Partnerunternehmen) ihren Kunden Rabatte für die von ihnen angebotenen Leistungen und Produkte in Form von Coupons zur Verfügung stellen, die über verschiedene mobile Applikationen im COUPIES-Reichweitennetzwerk ge-funden, abgerufen und eingelöst werden können.

§ 1 Vertragsgegenstand

  • Das Partnerunternehmen stellt über das mobile Reichweitennetzwerk von COUPIES Konsumenten mobile Coupon-Angebote zur Verfügung. COUPIES bewirbt diese Angebote innerhalb des vereinbarten Kampagnenzeitraums in seinen Applikationen mit dem Ziel, Aufmerksamkeit für die Marke, Leistungen und Produkte des Partnerunternehmens zu erzeugen sowie Abverkäufe zu fördern.
  • Der Vertrag über die Nutzung des Angebots von COUPIES kommt mit dem Anklicken des „Anmelden“-Buttons nach Eingabe aller für die Anmeldung erforderlichen Daten und der anschließenden Bestätigung der Anmeldung und Freischaltung des Accounts des Partner-unternehmens durch COUPIES zustande. Der Vertrag kann ebenso über eine mündliche oder eine schriftliche Angebotsbestätigung zustande kommen.
  • Nach der Anmeldung erhält das Partnerunternehmen einen Zugang zum Kundenbereich, in dem alle Coupon-Angebote verwaltet werden können.
  • Die Coupon-Angebote können optional bei einem Mitarbeiter von COUPIES oder einem bevollmächtigten Vertriebspartner per E-Mail, Telefon oder persönlich in Auftrag gegeben werden. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter von COUPIES oder der Vertriebspartner den Zugriff auf den Kundenbereich, bis das Partnerunternehmen das Zugriffsrecht schriftlich widerruft.
  • Die Coupon-Kampagnen werden verschiedenen Kundengruppen auf verschiedenen Kanälen zur Verfügung gestellt, sei es in den mobilen Applikationen von COUPIES, in den mobilen Applikationen von Kooperationspartnern von COUPIES oder auf der Website von COUPIES oder Kooperationspartnern.
  • Für alle Verträge zwischen COUPIES und Partnerunternehmen, die bei COUPIES Coupon-Kampagnen beauftragen, gelten ausschließlich diese AGB. AGB des Partnerunternehmens oder sonstige vertragliche Vereinbarungen werden nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von COUPIES wirksam.

§ 2 Leistungspflichten von COUPIES

  • COUPIES stellt den Kundenbereich zur Verfügung bzw. nimmt die Coupon-Angebote des Partnerunternehmens per E-Mail, Telefon oder persönlich entgegen.
  • Alle Coupon-Angebote (Coupon-Kampagnen) werden durch COUPIES freigegeben, bevor sie auf der Plattform eingestellt werden. Voraussetzungen für die Freigabe werden unter § 4 näher erläutert.
  • Die eingestellten Coupon-Angebote des Partnerunternehmens und die verwendeten Logos können nach freiem Ermessen von COUPIES in den mobilen Applikationen von COUPIES, in den mobilen Applikationen von Kooperationspartnern von COUPIES oder auf der Website, Newsletter oder anderen Kommunikationskanälen von COUPIES oder Kooperationspartnern angezeigt werden.
  • COUPIES hat das Recht das Partnerunternehmen zukünftig über die bei der Registrierung angegebene E-Mail Adresse zu kontaktieren.
  • Das Partnerunternehmen hat keinen Anspruch auf die Anzeige der Coupon-Angebote im COUPIES-Reichweitennetzwerk. Die Platzierung und die Häufigkeit der Anzeige des Coupon-Angebots in sämtlichen Kommunikationskanälen werden nach freiem Ermessen von COUPIES festgelegt.

§ 3 Leistungspflichten des Partnerunternehmens

  • Das Partnerunternehmen verpflichtet sich die im jeweiligen Coupon-Angebot beschriebene Leistung gegenüber dem Nutzer von COUPIES unter den in der Coupon-Beschreibung hinterlegten Bedingungen zu erbringen.
  • Bei der Anmeldung sind vom Partnerunternehmen alle für den Geschäftszweck relevanten Daten anzugeben, die als Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen dienen. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
  • Das Partnerunternehmen ist verpflichtet das für die Nutzung des Kundenbereiches zur Verfügung gestelltes Kennwort vertraulich zu behandeln und haftet für Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Zugangs resultiert.
  • Das Partnerunternehmen ist verpflichtet die vereinbarten Zahlungen/Provisionen an COUPIES zu leisten.

§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Das Coupon-Angebot wird von dem Partnerunternehmen eingestellt und von COUPIES in einem Qualitätssicherungsprozess genehmigt. Dabei wird lediglich überprüft, ob das Angebot den Qualitätsstandards von COUPIES genügt und zu den Nutzern von COUPIES passt.
  • COUPIES hat das Recht Coupon-Angebote, die inhaltlich nicht zu den Nutzern von COUPIES passen nach freiem Ermessen abzulehnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Angebote, die nur einen geringen Mehrwehrt für den Nutzer bringen oder inhaltlich nicht zu der erreichten Zielgruppe passen.
  • COUPIES hat das Recht die Coupon-Angebote von Partnerunternehmen sowie den Zugang zum Kundenbereich ohne vorherige Ankündigung zu sperren, sofern diese rechtswidrige Inhalte beinhalten. In diesem Fall wird das Partnerunternehmen unverzüglich informiert.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  • COUPIES erhält für jeden Klick (CPC) auf einen der Coupons des Partnerunternehmens und für jede Einlösung (CPO) des Coupons des Partnerunternehmens eine Provision, die in einer individuellen zusätzlichen Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde, z. B. dem Formular zur Kampagnenbeauftragung.
  • Ein vergütungspflichtiger Klick entsteht dann, wenn ein Nutzer in einer der mobilen Applikationen oder mobilen Webseiten des COUPIES-Reichweitennetzwerk auf die Kurzdarstellung eines Coupons klickt (z. B. in einer Liste von Coupons oder einer Darstellung auf der Karte) und damit die Detailinformationen des Coupons (Grafiken, Beschreibung etc.) aufruft.
  • Ein Coupon gilt als eingelöst, wenn dieser über den COUPIES Touchpoint eingelöst wird. Der COUPIES-Touchpoint ist ein Aufkleber, der dem Partnerunternehmen zur Verfügung gestellt wird, um die Einlösung zu messen.
  • Ein Coupon kann auch ohne den COUPIES Touchpoint eingelöst werden. Ein Coupon gilt in diesem Falle als eingelöst, wenn sich ein Nutzer zu dem Zeitpunkt, zu dem COUPIES über die jeweilige mobile Applikation die Nachricht von der Einlösung des Gutscheins übermittelt wird, in unmittelbarer Nähe einer der Filialen des Partnerunternehmens befindet (max. 500m). Bei dieser Form der Einlösung, kann es aufgrund einer ungenauen Lokalisierung der mobilen Endgeräte zu geringfügigen Abweichungen kommen. Die Ermittlung der Gültigkeit eines Coupons wird automatisiert von COUPIES erfasst und ständig verbessert.
  • Eine Einlösung gegenüber COUPIES kann auch durch die Übermittlung eines Kassenbons erfolgen (nachfolgend Kassenbon-Coupons). Dies ist der Fall, wenn die Gewährung eines Rabatts durch COUPIES erfolgt. Dies ist z. B. notwendig, wenn ein Rabattwert dem Nutzer nicht vom Handel beim Kauf gewährt wird, sondern ein mit dem Partnerunternehmen vereinbarter Wert im Nachhinein dem Nutzer von COUPIES erstattet wird. Bei Kassenbon-Coupons gilt ein Coupon gegenüber dem Partnerunternehmen als eingelöst, wenn COUPIES dem Partnerunternehmen ein Foto des Kassenbons zur Verfügung stellen kann, welches die Erfüllung der Angebotskonditionen durch den Nutzer belegt. Für die Auslösung des Provisionsanspruchs von COUPIES gegenüber dem Partnerunternehmen reicht der Nachweis über die Einreichung des Kassenbons bei COUPIES durch den Nutzer aus. Der Provisionsanspruch von COUPIES gegenüber dem Partnerunternehmen steht somit in Unabhängigkeit davon, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzer von COUPIES Ansprüche gegenüber COUPIES für den Fall der Einlösung eingeräumt bekommen.
  • Individuelle zusätzliche Vereinbarung mit dem Partnerunternehmen über einen Abweichenden Preis pro Klick (CPC), eine abweichende Einlöseprovision (CPO) oder eine sonstige Abrechnungsform bedürfen der schriftlichen Form.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung, Stornierung

  • Dieser Vertrag wird für die Dauer der beauftragten mobilen Couponing Kampagne geschlossen und kommt mit der Angebotsbestätigung zustande.
  • Dieses Vertragsverhältnis kann vom Partnerunternehmen jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.
  • Dieses Vertragsverhältnis kann von COUPIES jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.
  • Das Recht jeder der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
  • Die Kündigungen bzw. Stornierung eines Coupon-Angebots und die Aufhebung dieses Vertragsverhältnis ist per E-Mail oder per Post möglich.

§ 7 Veröffentlichte Inhalte des Anbieters

  • Das Partnerunternehmen ist für die Inhalte der Coupon-Angebote verantwortlich und haftet für alle Schäden, die COUPIES durch die Missbräuchliche Nutzung der Dienstleistung von COUPIES entstehen.
  • Das Partnerunternehmen stellt COUPIES von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Handlungen oder der vom Partnerunternehmen eingestellten Inhalte beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  • Das Partnerunternehmen darf nur Coupon-Angebote einstellen (Wort und Bild), die nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen und nicht die Rechte Dritter verletzen. COUPIES hat das Recht sämtliche Inhalte unverzüglich zu sperren, die diesen Anforderungen nicht genügen.
  • COUPIES hat das Recht sämtliche Inhalte zu sperren, wenn Ansprüche Dritter auf Unterlassung gegen COUPIES geltend gemacht werden. Das Partnerunternehmen wird in diesem Fall unverzüglich informiert um zu klären, inwiefern die Ansprüche gerechtfertigt sind.

§ 8 Nutzungsrechte

  • Das Partnerunternehmen ist damit einverstanden, dass alle Informationen (Bild und Wort), die Bestandteil des Coupon-Angebots des Partnerunternehmens sind, von COUPIES gespeichert und zu Informations- und Werbezwecken in sämtlichen Kommunikationskanälen (Mobil, Online, Offline) von COUPIES und dem Reichweitennetzwerk von COUPIES zur Verfügung gestellt werden dürfen.
  • Das Partnerunternehmen hat das Recht auf sein Coupon-Angebot im COUPIES Reichweitennetzwerk zu verweisen und zu diesem Zweck das Logo von COUPIES zu verwenden.

§ 9 Gewährleistung / Haftung

  • COUPIES übernimmt keinerlei Haftung für das Zustandekommen eines Geschäftes bei der Einlösung eines Coupons.
  • COUPIES haftet nicht für entgangene Gewinne aufgrund von Ausfällen der Server oder Fehlern in den mobilen Applikationen.
  • COUPIES übernimmt keinerlei Haftung für die Coupon-Angebote, die von Partnerunternehmen im COUPIES Reichweitennetzwerk eingestellt wurden.
  • Das Partnerunternehmen stellt COUPIES von jeglicher Haftung und Schadensersatz frei, die durch Kopien und Fälschungen der Coupons entstehen.
  • COUPIES haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet COUPIES nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich das Partnerunternehmen deswegen regelmäßig verlassen darf.
  • COUPIES haftet im Fall von vorstehender Ziff. f) nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.
  • COUPIES haftet maximal in Höhe des Ersatzes der typischen, vorhersehbaren Schäden, höchstens jedoch bis zur Höhe des aufgeladenen Guthabens.
  • Das Partnerunternehmen ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von COUPIES verschuldeten Datenverlust haftet COUPIES nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmung deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von COUPIES.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • COUPIES behält sich das Recht zukünftiger Preisanpassungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor und wird das Partnerunternehmen mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen per E-Mail informieren und mitteilen, wie sich das Partnerunternehmen über die geplanten Änderungen informieren kann. In diesem Fall hat das Partnerunternehmen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Macht das Partnerunternehmen von diesem Recht nicht bis zur beabsichtigten Geltung der neuen AGB Gebrauch, gelten die neuen AGB für das Vertragsverhältnis zwischen COUPIES und dem Partnerunternehmen.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Gerichtsstand für alle vorgenannten Streitigkeiten ist Köln.

§ 11 Kontaktinformationen

Ihre COUPIES-Mitgliederbetreuung:

Tel: +49 221 99 04 01 0

acardo group AG

Am Kai 2-6

44263 Dortmund

Angaben gemäß §5 TMG

acardo group AG
Am Kai 2-6
44263 Dortmund

Amtsgericht Dortmund
HRB 15280
USt-IdNr.: DE813419626

Vertreten durch die Vorstände

Constantin Rack, Christoph Thye

Kontakt

Tel: +49 221 99 04 01 0
Fax: +49 221 99 04 01 29
E-Mail:
Web: www.coupies.de